Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht im Allgemeinen regelt vereinfacht gesagt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat, handelnd durch seine Behörden, und dem Bürger oder Privatunternehmen. Der Bereich des Verwaltungsrechts ist jedoch so komplex geworden, insbesondere auch durch die Einflüsse durch das Europarecht, sodass beide Seiten die Normenvielfalt kaum noch überschauen können. Ich habe mich darauf spezialisiert, Ratsuchenden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich bin Fachanwalt für Verwaltungsrecht. 

Ich vertrete sowohl Sie als Bürger sowie auch Privatunternehmer gegenüber Behörden. Mein vorrangiges Ziel ist es, zeit- und kostenintensive Streitigkeiten schon im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, indem ich interessengerechte und schnelle Lösungen entwickle. Ich verfüge hierfür über die nötige Erfahrung im Umgang mit Behörden. Sollte trotz aller Bemühungen ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, werde ich Ihre Interessen selbstverständlich vor allen Verwaltungs- und Verfassungsgerichten vertreten. 

ALLGMEINES VERWALTUNGSRECHT

  • Beratung und Vertretung bei der Antragstellung (z.B. Bauantrag)
  • Beratung und Hilfestellung bei der Anhörung vor Erlass eines Verwaltungsaktes (sog. Bescheid)
  • Kooperation mit den Behörden
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides
  • Durchführung des Rechtsmittelverfahrens (Erhebung und Begründung von Widersprüchen gegen einen Bescheid)
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Widerspruchsbescheiden
  • Überprüfung einer Rechtsverordnung
  • Überprüfung einer Satzung
  • Überprüfung eines Realakts
  • Beratung und Erstellung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren, auch einstweiliger Rechtsschutz