Arbeitsrecht

Der Bereich des Arbeitsrechts ist so stark von Veränderungen durch den Gesetzgeber und die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung geprägt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Aus diesem Grunde ist für mich eine ständige Fortbildung auf dem Gebiet selbstverständlich. Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Arbeitsrecht“ im Deutschen und örtlich im Bremischen Anwaltsverein.

In sämtlichen Fragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts berate ich meine Mandanten. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber (kleine und mittelständische Unternehmen), Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte als auch Arbeitnehmer. Ich habe mich bewusst dafür entschieden, beide „Seiten“ zu beraten und zu vertreten, weil mir dies bedeutsame Erkenntnisse in die Denk- und Handlungsweise der jeweiligen Seite verschafft, die für meine tägliche Arbeit und schließlich auch für den jeweiligen Mandanten von großem Nutzen sind.

 

Außerdem arbeite ich eng mit Anwaltskollegen aus anderen oft in das Arbeitsrecht übergreifenden Fachbereichen, insbesondere dem Sozial-, dem Steuer- und dem Gesellschaftsrecht zusammen, so dass ich eine umfassende Beratung gewährleisten kann.

 

Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber bin ich in folgenden Einzelbereichen tätig, wobei die Aufzählung nicht abschließend sein soll:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und anderen Dienstverträgen
  • Geltung von Tarifverträgen
  • Vorbereitung von Abmahnungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
  • Beratung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Beratung in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
  • Vertretung in allen gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Gerne können Sie mir Ihre während des laufenden Tagesgeschäfts auftauchenden Fragen telefonisch stellen, die ich zügig beantworten möchte. Hierfür biete ich meine arbeitsrechtliche Beratungsleistung im Rahmen eines sog. Dauerberatungsmandates an.


Arbeitnehmer

Den Arbeitnehmer unterstütze ich in folgenden stichpunktartigen Themen, wobei die Aufzählung ebenfalls nicht abschließend sein soll:

  • Abmahnungen
  • Arbeitsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Aufhebungsverträge, Abfindungsverträge, Abwicklungsverträge
  • Beratung und Gründung von Betriebsräten
  • Betriebliche Altersvorsorge, Pensionsfonds usw.
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers
  • Elternzeit
  • Gratifikationen (sog. Sonderzuwendungen wie „Urlaubs- und Weihnachtsgeld“)
  • Insolvenz des Arbeitgebers und Auffanggesellschaften
  • Kindergeld
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
  • Schwerbehindertenrechte
  • Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Renten)
  • Sperrzeiten
  • Urlaub