Baurecht

Ich berate und vertrete Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen in Bezug auf das Landesbaurecht.

Das Themengebiet des öffentlichen Baurechts umfasst zahlreiche Facetten, die nachfolgend näher beschrieben werden sollen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist.

 

Öffentliches Bau- und Bodenrecht

  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht (z.B. Abstandsflächen)
  • Bodenrecht
  • Überprüfung von Bebauungsplänen
  • Erteilung der Baugenehmigung
  • Nachbaranfechtung der Baugenehmigung
  • Abwehr von Bauordnungsverfügungen (Bauverbot, Nutzungsverbot, Stilllegung, Duldung, Unterlassung etc.)
  • Beratung und Begleitung bei der Vorhaben- und Erschließungsplanung

 

Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit von kommunalen Abgabenbescheiden, insbesondere Ausbau- und Erschließungsbeiträge
  • Durchführung des Rechtsmittelverfahrens (Erhebung und Begründung von Widersprüchen gegen einen Bescheid)

 

Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Baurechtliche Zulässigkeit und Pflege von Grenzbepflanzungen und -einfriedungen
  • Überbauten
  • Licht- und Lufteinbußen des eigenen Grundstücks durch größere bauliche Anlagen auf dem Nachbargrundstück
  • Belästigungen durch Lärm, Geruch und Rauch
  • Duldung bzw. Unterlassen des Betretens des Grundstücks
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